Nach dem aktuellen Pflegestärkungsgesetz gewähren die Gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Techniker Krankenkasse, DAK) einen maximalen Förderzuschuss von € 4.000,- pro Person für die Anschaffung eines Treppenlifts. Wohnen mehrere Personen mit einem Pflegegrad zusammen, kann der Zuschuss sogar bis zu € 16.000,- betragen. Wir unterstützen Sie dabei, den Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Füllen Sie das Formular aus, damit ein Experte für Treppenlifte Sie kostenlos und unverbindlich berät.